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   Unser Gemeindekirchenrat

 

 

„Ich gelobe vor Gott und dieser Gemeinde, das mir anvertraute Amt der geschwisterlichen Gemeindeleitung gehorsam dem Worte Gottes nach der Ordnung der Kirche und dieser Gemeinde sorgfältig und treu auszuüben und gewissenhaft darauf zu achten, dass in der Gemeinde Glaube und Liebe wachse und alles ordentlich und ehrlich zugehe.“

(§ 12 der Verfassung der Evangelischen Landeskirche Anhalts)

Mit diesem Gelöbnis nahm der Gemeindekirchenrat (GKR) unserer Gemeinde am 05.12.2017 für 6 Jahre seine Arbeit auf.

In dieser Legislatur sind neben dem Pfarrer Martin Bahlmann 9 GKR Mitglieder in die Verantwortung getreten.

 

 

Buko: Sabine Pest und Wilfried Hentschel

 

Düben: Claudia Kielholz und Kai Eichelbaum

 

Klieken: Doreen Schneider und Andreas Nestmann

 

Luko: Dirk Schumann und Helma Mühlmann

 

Zieko: Burkhard Schröter

 

 

Zum Gemeindekirchenratsvorsitzenden wurde am 05.12.2017 Andreas Nestmann gewählt. 

Buro ist im Beirat vertreten.

Wir als Gemeindekirchenräte sind sehr dankbar einen Beirat zu haben. In diesem Beirat sind viele Gemeindemitglieder, die uns in allen Aufgaben beraten und unterstützen.

Der GKR tritt alle vier Wochen zu einer Sitzung zusammen. In diesen Sitzungen tauschen wir unsere Meinungen aus und fassen Beschlüsse. Unsere Aufgaben sind vielfältig. Sie betreffen alle Belange unserer Hoffnungsgemeinde.

Darunter fallen zu einem die geistliche Leitung der Gemeinde vom Gottesdienst bis hin zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und die Frauen- und Seniorenkreise. Zum anderen werden die Finanzen und die Gebäude sowie die sechs Friedhöfe durch den GKR verwaltet. 

In der Verfassung der Evangelischen Landeskirche Anhalts (§ 6) sind die Aufgaben der Kirchengemeinde, die durch den GKR vertreten wird, wie folgt beschrieben:

 

§ 6

 

„(1) Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie verwaltet ihre

Angelegenheiten selbständig nach Maßgabe dieser Verfassung. Organ ihrer Selbstverwaltung ist der Gemeindekirchenrat.

 

(2) Jede Kirchengemeinde ist verpflichtet, an den Aufgaben, die durch die Landeskirche für alle gemeinsam wahrgenommen werden, ihren Anteil zu tragen.“

 

Die Verfassung regelt auch die Aufgaben des GKR im §§ 15ff

Auszug aus §15 und §16:

„1) Der Gemeindekirchenrat als geistliche, brüderliche Leitung der Kirchengemeinde hat die besondere Aufgabe, für den regelmäßigen öffentlichen Gottesdienst, für die kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, für die missionarische und diakonische Arbeit der Gemeinde personell und materiell zu sorgen. Er vertritt die Gemeinde im Rechtsverkehr.

 

(2) Er verwaltet Vermögen und Finanzen, Gebäude und Grundstücke der Kirchengemeinde und ist für deren sinnvolle Verwendung verantwortlich.

 

(3) Er bestellt Mitarbeiter und berät Helfer und ordnet deren Dienste.

 

(4) Er kann Ausschüsse bilden, die, auch zusammen mit Sachverständigen, besondere Aufgaben beraten.

 

(5) Seine Arbeit richtet sich im Übrigen nach der Kirchengemeindeordnung.

 

§ 16

 

(1) Der Gemeindekirchenrat hat das Interesse der Kirchengemeinde wahrzunehmen.

 

(2) Er hat die landeskirchlichen Gesetze und Verordnungen zu beachten und kann Anträge einbringen.

 

(3) Er ist verpflichtet, durch seine gewählten Vertreter in der Kreissynode mitzuarbeiten und deren Beschlüsse und Anregungen zu beraten.

 

(4) Weigert sich ein Gemeindekirchenrat, gesetzliche Leistungen, die aus dem Vermögen der Kirchengemeinde zu bestreiten sind, oder Ausgaben, die vom Landeskirchenrat zur Erhaltung kirchlicher Gebäude und Einrichtungen für notwendig erklärt worden sind, in den Haushalt aufzunehmen, so ist der Landeskirchenrat befugt, die Aufnahme in den Haushalt zu bewirken und weitere Anordnungen zu treffen.“

 

In der Hoffnung das Gott uns in unserem Ehrenamt beisteht und seinen Heiligen Geist für die Entscheidungen im GKR schenkt, wollen wir diese 6 Jahre für die Hoffnungsgemeinde eintreten. 

 

Kai Eichelbaum

 

 

 

 

  Unsere Pfarrerin

 

  

 

     Pfarrerin Swantje Adam

 


Evangelische Hoffnungsgemeinde Zieko
034903-62645